Können nicht ansässige Zertifikatsinhaber teilnehmen?
Etwa die Hälfte aller Zertifikate befindet sich in niederländischer Hand. Triodos hat aber auch Niederlassungen in Belgien, Spanien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Vor allem in den beiden erstgenannten Ländern wurden auch viele Zertifikate in Umlauf gebracht. Allen Zertifikatsinhabern ist gemeinsam, dass sie durch das Vorgehen der Bank betrogen worden sind.
Position der ausländischen Inhaber von Hinterlegungsscheinen
Etwa die Hälfte aller Zertifikate befindet sich in niederländischer Hand. Triodos hat aber auch Niederlassungen in Belgien, Spanien, Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Vor allem in den beiden erstgenannten Ländern wurden auch viele Zertifikate in Umlauf gebracht. Allen Zertifikatsinhabern ist gemeinsam, dass sie durch das Vorgehen der Bank betrogen worden sind.
Im Laufe der Zeit haben sich etwa 70 Zertifikatsinhaber gemeldet, die sich unserer gemeinsamen Klage anschließen möchten, aber nicht in den Niederlanden ansässig sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um belgische Zertifikatsinhaber, aber auch um Deutsche, Engländer und Spanier sowie um im Ausland lebende Niederländer.
Mit unseren Anwälten haben wir die Position dieser ausländischen Zertifikatsinhaber diskutiert. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob die Anwälte auch Inhaber von Hinterlegungsscheinen aus anderen Ländern in dem wahrscheinlich unvermeidlichen Gerichtsverfahren vertreten können.
Wir schreiben hier "wahrscheinlich unvermeidlich", weil wir Triodos zunächst formell haftbar machen und ihr eine angemessene Frist einräumen werden, um den Schaden der Zertifikatsinhaber ohne Gerichtsverfahren zu ersetzen. Wir machen uns jedoch keine Illusionen darüber, dass eine solche Haftung und ein solcher Hinweis zu einer Lösung ohne nachfolgende rechtliche Schritte führen werden.
Zwei wichtige Fragen
Für im Ausland lebende Niederländer, die ihre Zertifikate in den Niederlanden gekauft haben und über ein niederländisches Anlagekonto verfügen, ist die Teilnahme an unserem Entschädigungsverfahren einfach möglich. Für diese im Ausland lebenden Zertifikatsinhaber sind zwei Fragen wichtig, um beurteilen zu können, ob eine Teilnahme an dem gemeinsamen Verfahren möglich ist:
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Wurden die erworbenen Triodos-Aktienzertifikate von der SAAT mit Sitz in Zeist, Niederlande, emittiert?
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Sehen der Prospekt und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank vor, dass im Falle von Streitigkeiten niederländisches Recht gilt, oder verweisen sie auf das anwendbare Recht des Landes, in dem der Zertifikatsinhaber seinen Wohnsitz hat?
Prüfen Sie selbst, ob Sie beitreten können
Ausländischen Zertifikatsinhabern empfehlen wir dringend, selbst zu prüfen, ob beide Fragen mit Ja beantwortet werden können. Wenn ja, steht einer Teilnahme nichts im Wege und eine endgültige Aufnahme ist, falls gewünscht, bald möglich. Ehrlich gesagt, glauben wir aber nicht, dass dies in den meisten Fällen möglich sein wird.
Zur ersten Frage: Wir gehen davon aus, dass es eigentlich immer eine Bestätigung geben wird. Aber zur zweiten Frage: Das scheint leider nicht der Fall zu sein. Die Tatsache, dass in Spanien und Belgien Gerichtsverfahren eingeleitet wurden, deutet darauf hin, dass das Recht in diesen Ländern gilt. Dies ergibt sich auch aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir auf der (niederländischsprachigen) belgischen Website der Bank gefunden haben.
In den 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Triodos Bank', die wir auf der Website gefunden haben, steht Folgendes:
Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
3.11.8 Auf alle zwischen der Bank und dem Kunden eingegangenen Beziehungen ist belgisches Recht anwendbar. Für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen der Bank und dem Kunden sind die Gerichte des Gerichtsbezirks Brüssel zuständig, sofern dies nach den Regeln des Gerichtsrechts zulässig ist.
Und in den "Besonderen Bedingungen für Wertpapierdienstleistungen" das Folgende:
Artikel 12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Artikel 3.11.8 der Allgemeinen Bedingungen gilt in vollem Umfang für diese Besonderen Bedingungen.
Wir vermuten, dass ähnliche Bestimmungen auch auf Triodos-Websites und Dokumenten in anderen Ländern zu finden sind und dass es den meisten ausländischen Zertifikatsinhabern nicht möglich ist, sich unserer gemeinsamen Klage anzuschließen. Wir bedauern dies zutiefst, denn wir würden nichts lieber tun, als für die Interessen all derer einzutreten, die sich uns anschließen wollen. Es ist uns jedoch unmöglich, in fünf verschiedenen Ländern gleichzeitig zu prozessieren.
Ausländische Zertifikatsinhaber, die sich uns anschließen möchten und nachweisen können, dass das niederländische Recht auch auf ihren Streit mit der Triodos Bank anwendbar ist, sind herzlich willkommen.
Belgien
Die belgischen Zertifikatsinhaber, die sich uns nicht anschließen können, haben die Möglichkeit, sich trotzdem an dem kürzlich eingeleiteten Verfahren zu beteiligen. Auf Anregung von Bernard Poncé, dem Initiator von Trioforum, hat sich Rechtsanwalt Laurent Arnauts (SQ watt Legal) an die Arbeit gemacht. Im Namen von mehreren hundert Zertifikatsinhabern verklagt er die Bank. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Trioforum.
Spanien
Nach Angaben der Plataforma de Afectados Triodos, einer Interessengemeinschaft spanischer Zertifikatsinhaber, ist eine gemeinsame Klage in Spanien nicht ohne weiteres möglich. Vielleicht sind deshalb dort bereits Hunderte von Klagen anhängig. Nach den neuesten Informationen der Plattform haben die Klagen bisher zu 58 Siegen und 40 Niederlagen für die Zertifikatsinhaber geführt. Da es sich um erstinstanzliche Urteile handelt und noch verschiedene Rechtswege möglich sind, handelt es sich übrigens nicht um endgültige Ergebnisse.
Drei Anwaltskanzleien vertreten sehr viele einzelne Zertifikatsinhaber. Es sind dies:
- Col-lectiu Ronda
- Iribarren
- BBS
Deutschland
Eine Reihe von deutschen Zertifikatsinhabern hat sich in der Interessengemeinschaft Triodos TAR Inhaber zusammengeschlossen.
Vereinigtes Königreich
Im Vereinigten Königreich gibt es leider noch keine Alternative. Unseres Wissens haben sich die Zertifikatsinhaber dort auch noch nicht organisiert. Vielleicht können wir dort helfen. Falls gewünscht, werden wir die uns bekannten Zertifikatsinhaber miteinander in Kontakt bringen, damit sie mögliche gemeinsame Schritte besprechen können. Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, ob dies gewünscht ist.
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)